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Beckmeyer: "Ein wichtiger Schritt für das Land Bremen"

29.05.2009
Zum Beschluss der Schuldenbremse durch den Deutschen Bundestag erklärt der SPD-Landesvorsitzende Uwe Beckmeyer, MdB:
„Die Begrenzung der Neuverschuldung des Bundes und der Länder ist ein notwendiger Schritt auf dem Weg, die öffentlichen Haushalte zukunftssicher zu machen und die Handlungsfähigkeit des Staates zu erhalten. Für den Bund regelt das Grundgesetz künftig eine Verschuldungsgrenze von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes ab dem Jahr 2016, für die Bundesländer gilt ab dem Jahr 2020 ein Verschuldungsverbot. Klar ist aber auch: In besonderen Notlagen wird es möglich sein, Ausnahmeregelungen zu treffen, um auf unvorhergesehene Ereignisse zu reagieren. Das hat auch der Bundesfinanzminister in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag noch einmal deutlich gemacht. Für das Land Bremen ist die Verständigung über die Schuldenregeln eine zwingende Voraussetzung zum Erhalt weiterer Konsolidierungshilfen und die damit verbundene Zurücknahme der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Vor der ausstehenden Zustimmung des Bundesrates ist damit heute ein großer und bedeutender Schritt gelungen.“