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Beschluss des Landesparteitages vom 28. November 2008

28.11.2008
I 5 - Benachteiligungen bei der geplanten Erhöhung des Kindergeldes beseitigen
Bei den geplanten Veränderungen des Kindergeldes bekommen Kinder, die in Bedarfsgemeinschaften nach SGB (Sozialgesetzbuch) leben, keine Erhöhungen. Die Kindergelderhöhung wird in der Berechnungsgrundlage für diesen Personenkreis gegen gerechnet. Diese Nichtberücksichtigung gerade von Kindern und ihren Familien, die einen großen Unterstützungsbedarf haben, ist nicht zu akzeptieren. Wenn das Kindergeld erhöht wird, müssen alle davon profitieren und nicht nur die Kinder von berufstätigen Eltern. Darüber hinaus ist es dringend notwendig, in der Politik der SPD und insbesondere im parlamentarischen Handeln der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion einen Prozess einzuleiten, der für die Kinder aus diesem Personenkreis eine Anhebung der Bedarfssätze vorsieht. Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion auf:
  • Im Gesetzgebungsverfahren darauf hinzuwirken, dass zeitgleich auch Familien im SGB II- und SGB XII-Bezug im Umfang der Kindergelderhöhung bis zu einer Klärung des kinderspezifischen Bedarfs in den Regelsätzen profitieren
  • Darauf hinzuwirken, dass die Bundesregierung eine Regelung vorlegt, mit der die Regelleistung für Kinder nach dem SGB II sowie die Regelsätze nach dem SGB XII unter Berücksichtigung des besonderen Bedarfs von Kindern neu zu bemessen.
Wir fordern den SPD-Parteivorstand auf:
  • Diese inhaltlichen Positionen zu unterstützen, und sie auch in die Programmatik des nächsten Bundestagswahlkampfes aufzunehmen.