In Anbetracht zunehmender Privatisierungen und einem enorm gestiegenen Kostendruck durch die Einführung der Fallpauschalen und dem damit verbundenen starkem und problematischem Personalabbau, ist es zur Sicherung der Qualität der Patientenversorgung in Krankenhäuser unerlässlich, die Personalbemessung in Krankenhäusern durch verbindliche Standards gesetzlich festzulegen und die Fallpauschalen entsprechend anzupassen.
Beschluss des Landesparteitages vom 21. März 2009
21.03.2009