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Beschluss des Landesparteitags vom 5. Juni 2010

05.06.2010
AWF 3 - Bagatellkündigungen verhindern, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz stärken!
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Arbeitsrecht muss wieder gestärkt werden, um Bagatellkündigungen vorzubeugen und den Kündigungsschutz zu stärken. Die Normen der einschlägigen Gesetze, wie etwa der § 1 KSchG oder § 626 BGB sind dahingehend zu verändern, dass fortan bei erstmaligen Bagatell-Vergehen des Arbeitnehmers keine Kündigung und schon gar keine fristlose Kündigung mehr möglich ist. Dies kann in etwa durch das zwingende Erfordernis einer Abmahnung erreicht werden. Der dazu in den Bundestag durch die SPD-Fraktion eingebrachte Gesetzesentwurf (BT-Drucks. 17/648) vom 09.02.2010 geht in die richtige Richtung und ist zu unterstützen. Denkbar ist aber auch die Kriterien, welche im Rahmen der Interessenabwägung zu berücksichtigen sind, klar im Gesetz zu definieren und dabei herauszustellen, welchen Abwägungskriterien ein höheres Gewicht haben sollen und welche ein geringeres. Sofern man dabei die lange Betriebszugehörigkeit und ähnliche Sozialdaten als wichtig einstuft, ist dem Ziel der Verhinderung von Bagatellkündigungen gedient. Bei der gesetzlich nicht geregelten Verdachtskündigung ist im Gesetz klarzustellen, dass diese beim Verdacht von Bagatelldelikten ausgeschlossen ist. Zwar geht es im Arbeitsrecht anders als im Strafrecht nur um den Verlust des Arbeitsplatzes und nicht um eine Haftstrafe. Dennoch ist es nicht zu tolerieren, dass der bloße Verdacht einer Straftat, bei der das Tatobjekt unter § 248 a StGB fallen würde, für eine Kündigung ausreichen soll. Es geht nicht darum, den Unrechtsgehalt von Eigentumsdelikten zu verharmlosen oder Bagatelldelikte zu legalisieren. Beim zweiten nachgewiesenen Fall innerhalb eines kürzeren Zeitraums kann natürlich eine Kündigung erfolgen. Die strafrechtliche Verfolgbarkeit bleibt bereits beim ersten Fall unberührt. Ziel ist vielmehr, den Missbrauch auf Seiten der Arbeitgeberseite zu bekämpfen, unliebsame Mitarbeiter unter dem Vorwand des Vertrauensverlustes loszuwerden und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu stärken, sowie den Kündigungsschutz in Krisenzeiten zu erhöhen.
2010 - AWF 03 - Bagatellkuendigungen verhindern - Verhaeltnismaessigkeitsgrundsatz staerken