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Beschluss des Landesparteitags vom 5. Juni 2010

05.06.2010
Org 3 - Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zum Europäischen Parlament
Der Parteivorstand wird aufgefordert, bis spätestens 2012 ein neues Verfahren zur Aufstellung der Kandidaten/innen zur Wahl des Europäischen Parlaments zu finden. Es muss sich dabei um eine Bundesliste handeln. Die Bundesliste muss sicherstellen, dass auf den Listenplätzen 2-17, d.h. nach dem/der Spitzenkandidaten/in auf Listenplatz 1, jeder Landesverband mit einem/er Kandidaten/in vertreten ist, bevor ein Landesverband einen weiteren Platz bekommt. Die Quote gilt satzungsgemäß. Lediglich die Kandidatur der/des Spitzenkandidaten/in erfolgt unabhängig vom Landesverband.