Der Parteivorstand wird aufgefordert, bis spätestens 2012 ein neues Verfahren zur Aufstellung der Kandidaten/innen zur Wahl des Europäischen Parlaments zu finden.
Es muss sich dabei um eine Bundesliste handeln.
Die Bundesliste muss sicherstellen, dass auf den Listenplätzen 2-17, d.h. nach dem/der Spitzenkandidaten/in auf Listenplatz 1, jeder Landesverband mit einem/er Kandidaten/in vertreten ist, bevor ein Landesverband einen weiteren Platz bekommt. Die Quote gilt satzungsgemäß.
Lediglich die Kandidatur der/des Spitzenkandidaten/in erfolgt unabhängig vom Landesverband.
Beschluss des Landesparteitags vom 5. Juni 2010
05.06.2010