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Beschluss des Landesparteitages vom 15.09.2018

19.09.2018

B 24 - Gesetzliche Reform des Vorfälligkeitsausgleichs bei der vorzeitigen Rückzahlung von Immobilienkrediten

Mit Weiterleitung an:

  • die Bremer Bundestagsabgeordneten
  • die Fraktionsvorsitzende sowie die verbraucher-, rechts-, wirtschafts- und finanz-
    politischen Sprecherinnen und Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion
  • das „Themenforum Verbraucherpolitik“ der SPD

Gesetzliche Reform des Vorfälligkeitsausgleichs bei der vorzeitigen Rückzahlung von Immobilienkrediten

Der Landesparteitag der SPD in Bremen fordert die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag auf, die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zu nutzen, um die systematische Übervorteilung und einseitige

Risikobelastung von Verbraucherinnen und von Verbrauchern  bei der vorzeitigen Ablösung von Darlehen zur Finanzierung von Wohneigentum zu beenden.

Notwendig dazu sind gesetzliche Vorschriften,

  • die eine objektiv überprüfbare Berechnung der so genannten „Vorfälligkeitsentschädigungen“ gewährleisten und die insbesondere die Praxis zu beenden, bei der die zwingend gebotene Berücksichtigung von Ersparnissen bei den Verwaltungs- und Risiko-
    kosten durch zu niedrige und nicht auf den Einzelfall abgestellte Pauschalansätze  unterlaufen wird;
  • die die Geltendmachung eines so genannten „Zinsmargenschadens“ zumindest für die Fälle verbieten, in denen das betreffende Kreditinstitut sowohl den Verkäufer, als auch den Käufer der Immobilie finanziert und somit grundsätzlich keinen entgangenen Gewinn geltend machen kann, dieser zumindest bewiesen werden müsste;
  • die bei der zu entrichtenden Ablösesumme stets auf den – um Kostenersparnisse bereinigten – „Barwert“ des vorzeitig abgelösten Kredites abstellen und diese „Barwert-Methode“ (die auch bei der Bewertung von Investitionen in öffentlichen Haushalten Anwendung findet) nicht nur bei einem seit Vertragsabschluss gesunkenen Zinsniveau vorschreiben, sondern generell.

Ergänzend sind wissenschaftliche Gutachten in Auftrag zu geben, in denen geprüft wird, auf welche Weise und mit welchen Methoden bei der Zinskalkulation ein Vorfälligkeitsausgleich zum Schutze der Verbraucher gedeckelt werden kann, ohne dass die Kreditinstitute da-durch einen Schaden erleiden.