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Beschluss des Landesparteitages vom 30.01.2024

30.01.2024

Beschluss A 08 - Reform der Stimmverrechnung im Bremer Wahlrecht:Verzerrung des Wähler:innenwillens bei der Nutzung von Personenstimmen künftig ausschließen

Die aktuelle Verrechnung von Personen- und Listenstimmen im Bremer Wahlrecht bildet aus Sicht der Bremer SPD insbesondere in zwei Fällen nicht den Wähler:innenwillen ab.

Erstens bei der massenhaften Vergabe von Personenenstimmen an eine Person (in der Regel den/die Spitzenkandidat:in). Hiermit möchten die Wähler:innen in der Regel bewirken, dass diese Person direkt in die Bürgerschaft gewählt wird und dass gleichzeitig jene Partei möglichst viele Sitze im Parlament erhält, die ihn/sie zum Bürgermeister:in wählen will. Das aktuelle Verrechnungssystem im Wahlrecht wertet diese Stimmen jedoch gleichzeitig als Ablehnung der von der Partei vorgeschlagenen Listenreihenfolge (und im Falle der SPD auch als Ablehnung der gesicherten Geschlechterparität), was den meisten Wähler:innen weder bekannt ist noch ihren Wähler:innenwillen darstellt.

Zweitens können Personenstimmen an Kandidat:innen auf „wackeligen Listenplätzen“ dafür sorgen, dass diese durch mehr Personenstimmen kein Mandat erhalten, während sie bei weniger auf sie entfallenen Personenstimmen das Mandat erhalten hätten. Dieses sogenannte „negative Stimmgewicht“ ist eine Verkehrung des Wähler:innenwillens.

Der Landesparteitag bittet die SPD-Bürgerschaftsfraktion – gemeinsamen mit den anderen nicht-populistischen Parteien und ggf. unter Anhörung von Expert:innen – zu untersuchen, wie Fehldeutung großer Zustimmung von Wähler:innen zum/zur Spitzenkandidat:in als Ablehnung der Listenreihenfolge künftig ebenso ausgeschlossen werden kann wie negatives Stimmgewicht, und eine entsprechende Reform rechtzeitig vor der kommenden Bürgerschaftswahl zu beschließen.