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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Außenweservertiefung ist im Koalitionsvertrag zukunftsweisend geregelt

01.07.2015
Zur Debatte um die Interpretation des heutigen (1. Juli 2015) Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Außenweservertiefung erklärt der SPD-Landesvorsitzende Dieter Reinken:
„Es gibt keinen Grund dafür, für die Bewertung der Außenweservertiefung nach dem Urteil des EuGH andere Grundsätze zu finden, als sie im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Grünen ohnehin schon gefunden wurden. Dort haben wir folgendes vereinbart – und so wollen wir es auf den Parteitagen beschließen: „Wir werden nach Vorliegen der Entscheidungen des EuGH und des Bundesverwaltungsgerichts zur Vertiefung der Außen- und Unterweser das notwendige Einvernehmen klären, das sicherstellt, dass das vom Bund geführte Verfahren zur Vertiefung der Außenweser realisiert werden kann.“
Für die SPD ist die Sicherung der Erreichbarkeit der Häfen unabdingbar. Das wird auch durch das EuGH Urteil nicht in Frage gestellt."
Das_Urteil_des_Europäischen_Gerichtshofes_zur_ Außenweservertiefung_ist_im_Koalitionsvertrag_ zukunftsweisend geregelt.pdf