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Gemeinsame Presseerklärung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD

29.06.2012
Der Koalitionsausschuss von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat am gestrigen Abend seine Beratungen abgeschlossen. Zu den Ergebnissen erklären die Landesvorsitzenden Henrike Müller und Hermann Kuhn (Grüne) und Andreas Bovenschulte (SPD):
Nach Verabschiedung der Haushalte 2012 und 2013 hat sich herausgestellt, dass zum kommenden Schuljahresbeginn verschiedene Herausforderungen der Schulreform zusammenkommen, die nach Einschätzung der Senatorin für Bildung nur durch zusätzliche Lehrerstunden bewältigt werden können. Um einen guten Start ins Schuljahr für die jungen Menschen zu gewährleisten, ist die Koalition daher übereinkommen, zusätzlich bis zu 110 Lehrerstellen zu finanzieren. Diese Überziehung ist so bald als möglich zurückzuführen und zeitlich begrenzt bis Ende 2013. Zur Gestaltung dieses Weges hat die Koalition Absprachen getroffen, die an verschiedenen Stellen die Weiterführung geplanter Reformen betreffen. Der Ausbau des ganztägigen Lernens wird zunächst auf die bestehenden Ganztagsschulen konzentriert, neue offene Ganztagsschulen werden im Schuljahr 2013/14 nicht eingerichtet, für die Oberstufen der Oberschulen werden Mindestgrößen festgelegt, die Umsetzung der Inklusion auch mit Schließung der Förderzentren zügig fortgesetzt (siehe Beschluss in der Anlage). Diese und weitere Maßnahmen der Personalplanung werden parlamentarisch sehr eng begleitet. Wir sind überzeugt, dass wir mit diesem Beschluss in der gegenwärtigen Situation den Schulen helfen, aber gleichzeitig den Konsolidierungsweg Bremens einhalten werden. Wir haben erneut über die Anhebung der Gewerbesteuer beraten. Dass und in welcher Höhe die Gewerbesteuer in der Stadt Bremen erhöht werden soll, war unstrittig: nach unserer Auffassung muss auch die Wirtschaft in angemessener Form zur Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Kommunen beitragen. Die GRÜNEN sind weiterhin der Auffassung, dass eine erste Stufe schon 2013 sinnvoll wäre. Die SPD ist hingegen dafür, die Erhöhung erst 2014 zu vollziehen. Vor diesem Hintergrund bleibt es beim Beschluss des Senats, der eine Erhöhung zum 1. Januar 2014 vorsieht. Im Lichte der lebhaften öffentlichen Diskussion über die Weiterentwicklung direkter Demokratie und Bürgerbeteiligung hat sich die Koalition darauf verständigt zu prüfen, wie das Verfahren für Volksbegehren und Volksentscheid zur Änderung der Landesverfassung erleichtert werden kann. Zur nächsten Bürgerschaft werden wir Vorschläge dafür vorlegen, die wir gemeinsam mit unserer Initiative zur Erleichterung des Bürgerantrages diskutieren können.