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Arbeitsgemeinschaften

Die Arbeitsgemeinschaften nehmen nach Richtlinien des Parteivorstandes sowie des Landesvorstandes besondere Aufgaben in der Partei und Öffentlichkeit wahr. Sie beraten die Vorstände und bieten Bürgerinnen und Bürgern Möglichkeiten der Mitwirkung und der politischen Ansprache. Die Arbeitsgemeinschaften kooperieren mit Verbänden, Organisationen und Initiativen.

Grundlagen für die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft sind die Ziele und Grundsätze der Partei. Arbeitsgemeinschaften nehmen durch ihre Tätigkeit Einfluss auf die politische Willensbildung. Der Arbeitsgemeinschaft der Jusos, 60 plus und ASF gehören alle Parteimitglieder an, die ihnen jeweils durch Alter oder Geschlecht zuzuordnen sind. Den weiteren Arbeitsgemeinschaften gehören Parteimitglieder an, die durch Beruf oder Interesse einer Arbeitsgemeinschaft zugeordnet werden können. Das Interesse kann gegenüber einer Gliederung der Partei oder dem Vorstand einer Arbeitsgemeinschaft erklärt werden.

Im Land Bremen arbeiten die Arbeitsgemeinschaften auf der Landesebene mit dem Mitgliederversammlungsprinzip. Zwischen den Mitgliederversammlungen arbeitet der Landesvorstand der Arbeitsgemeinschaft und häufig gibt es auch Angebote für die Mitarbeit von Interessierten. Die Mitarbeit von Nicht-Mitgliedern ist in den Arbeitsgemeinschaften ausdrücklich erwünscht.

Grundsätze und Richtlinie des Parteivorstandes für die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften in der SPD vom 9. Oktober 2023 – Bundesrichtlinie.

Richtlinie für die Tätigkeiten der Arbeitsgemeinschaften in der SPD-Landesorganisation Bremen (SPD LAND BREMEN) vom 23. Februar 2024.

Grundsätze und Richtlinie für die Tätigkeiten der Arbeitsgemeinschaften der Jungsozialisten und
Jungsozialistinnen (Jusos) in der SPD vom 10.02.2020 – Bundesrichtlinie.

Richtlinie für die Arbeit der der Jungsozialisten und Jungsozialistinnen (Jusos) in der SPD-Landesorganisation Bremen