Beschluss des Landesparteitages vom 09.11.2024
Menschen mit Behinderungen haben es häufig schwer, in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu gelangen. Oftmals arbeiten sie in Behindertenwerkstätten, in denen sie keinen Mindestlohn bekommen und nicht mal als vollwertige Beschäftigte gelten. Der Umstieg von der Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt gelingt nur selten und ist oft nicht von Dauer. Die Quoten für Menschen mit Behinderungen werden von Unternehmen oft nicht wahrgenommen. Werkstätten für Menschen mit einer Behinderung müssen sich dahingehend verändern, dass sie eine bessere Durchlässigkeit in den inklusiven Arbeitsmarkt ermöglichen. Ihr inhaltliches Portfolio muss sich ebenfalls weiter entwickeln, um hier den Bedarfen von Menschen mit einer Behinderung, die eine Werkstatt für sich als den richtigen Arbeitsort sehen, Rechnung zu tragen. Hierzu gehören auch neue Berufsbilder und Tätigkeiten, die bislang im Werkstattbereich noch nicht zu finden sind. Darüber hinaus fordern wir:
- Die Anerkennung von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten als vollwertige Beschäftigte.
- Den Geltungsbereich des Mindestlohnes auf Menschen mit Behinderung ausweiten. Durch eine verstärkte Zusammenarbeit von Werkstätten für Menschen mit Behinderung und privaten Unternehmen wird das Ziel verfolgt, Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Dafür müssen zusätzliche Anreize für Unternehmen geschaffen werden, behinderte oder psychisch
eingeschränkte Menschen einzustellen, nötigenfalls auch durch eine weitere Erhöhung der Pflichtplatzabgabe.
Schulungen für Behörden, sowie öffentliche und private Unternehmen und Betriebe, wie ein Arbeitsplatz für Menschen mit Behinderungen gestaltet werden sollte und wie Inklusion einen Mehrwert für alle haben kann.