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Be­schluss des Lan­des­par­tei­ta­ges vom 09.11.2024

09.11.2024

Beschluss A 29 - Bestandene Zwischenprüfung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann muss etwas wert sein!

Die SPD-Fraktion wird gebeten, eine parlamentarische Initiative zu ergreifen, um die im Bundespflegegesetz festgeschriebene Zwischenprüfung den Standards des Bremischen Gesetzes über die Ausbildung in der Pflegefachhilfe anzupassen. So soll jede Person, die die Zwischenprüfung besteht – nicht jedoch die Abschlussprüfung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann – mit dem Examen „Pflegefachhilfe“ in der Pflege arbeiten können.