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Be­schluss des Lan­des­par­tei­ta­ges vom 09.11.2024

09.11.2024

Beschluss A 30 - Mutterschutz bei Fehlgeburten!

Auch bei einer Fehlgeburt innerhalb der ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft soll Müttern automatisch zwei Wochen Mutterschutz zustehen – bei längerer Dauer der Schwangerschaft länger. Auf freiwilliger Basis kann vor Ende des Schutzzeitraums in das Arbeitsverhältnis zurückgekehrt werden.