Beschluss des Landesparteitages vom 09.11.2024
09.11.2024
Auch bei einer Fehlgeburt innerhalb der ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft soll Müttern automatisch zwei Wochen Mutterschutz zustehen – bei längerer Dauer der Schwangerschaft länger. Auf freiwilliger Basis kann vor Ende des Schutzzeitraums in das Arbeitsverhältnis zurückgekehrt werden.