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Be­schluss des Lan­des­par­tei­ta­ges vom 09.11.2024

09.11.2024

Beschluss A 31 - Es kann nicht bleiben wie es ist

Die SPD Bremen setzt sich dafür ein, dass

auf Bundesebene

  • der Krankenversicherungsschutz für Menschen, in der Sexarbeit, sichergestellt wird, insbesondere beim Ausstieg aus der Prostitution. Da wo noch Lücken (z.B. bei der Rückkehr in die gesetzliche KV), müssen diese so geschlossen werden, dass sie kein Hindernis in der praktischen Umsetzung mehr darstellen (z.B. hohe Nachzahlungen für nicht versicherte Vormonate),
  • Verbesserungen im Aufenthaltsgesetz für Betroffene von Menschenhandel erfolgen, insbesondere, wenn Strafverfahren nicht weitergeführt oder gar nicht erst initiiert werden,
  • eine befristete finanzielle Unterstützung für die soziale und berufliche Wiedereingliederung von Prostituierten, die weder Anspruch auf Leistungen nach SGB II; SGB XII oder AsylLG haben, auch nach dem Auslaufen der Modellprojekte erhalten bleibt,
  • die Ausstiegsberatung dauerhaft vom Bund gefördert wird EU-AussteigerInnen mehr Hilfen/Unterstützung in ihren Heimatländern erhalten und die Zusammenarbeit und Vernetzung mit den Unterstützungsstellen in den Herkunftsländern ausgebaut wird,
  • geprüft wird, ob die StGB und die Strafprozessordnung für eine effektive Strafverfolgung geändert werden muss,
  • das Prostituiertenschutzgesetz dahingehend geprüft werden soll, ob eine Mietobergrenze für Prostitutionsstätten (auch bei Nutzung von Privatwohnungen, in denen Prostitutionsdienstleistungen angeboten werden) eingeführt werden soll,
  • geprüft wird ob es sinnvoll ist, das Mindestalter für in der Prostitution Tätigen gesetzlich zu erhöhen und den Mutterschutz zu erweitern und sozial abgesichert werden sollte,

auf Landesebene

  • der Zugang zur Gesundheitsversorgung für alle in Prostitution Tätigen gesichert erhalten bleibt, dies gilt auch unabhängig von dem Aufenthaltsstatus,
  • für die Zielgruppe ausreichend geeignete psychologische Betreuungsmöglichkeiten vorgehalten werden,
  • die bekannten örtlichen Hilfs- und Beratungsangebote online und über alle anderen Wege, leicht und mehrsprachig erreichbar sind und noch besser bekannt gemacht werden,
  • bei allen Menschen, die aussteigen wollen eine befristetet Aufenthaltserlaubnis, mit Berechtigung zur Erwerbstätigkeit (nicht Verpflichtung) erteilt wird,
  • eine Nachjustierung (bei den Regelungsthemen Aufenthalt und Alimentierung während der Bedenk- und Stabilisierungsfrist) erfolgt, insbesondere bei EU-BürgerInnen, welche die Bedenk- und Stabilisierungsfrist in Anspruch nehmen und in diesem Zeitraum Leistungsansprüche (in der Regel nach dem SGB II) haben,
  • mehr Schutzwohnungen für Betroffenen von Menschenhandel geschaffen und vorgehalten werden. Dafür können schon vorhandenen Zuwendungen, die kürzlich deutlich erhöht wurden, genutzt werden,
  • die Finanzierung der nicht durch den Bund förderfähigen Unterstützungsangebote für Menschen in der Prostitution und für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsprostitution, im Land und in unseren Kommunen dauerhaft abgesichert werden müssen
  • die Beratungsangebote auf ihre Effizienz in Bezug auf die Fallentwicklung der letzten 10 Jahre, das Angebotsportfolio, ihre Vernetzung (lokal, regional und im Bund) und die aus den Mittelerhöhungen umgesetzten Angebotserweiterungen überprüft werden sollen,
  • in den Prostitutionsstätten des Landes mehr unterjährige, unangekündigte Kontrollen, durchgeführt werden,
  • das Personal bei der Polizei im Schwerpunktermittlungsbereich Zwangsprostitution/Menschenhandel dauerhaft aufgestockt wird,
  • die Gerichtsverfahren schnell stattfinden sollen.