Im Dezember 2002 hat die UN-Generalversammlung das Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention angenommen. Das Protokoll sieht die Schaffung eines Besuchssystems vor, das schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen an Personen, denen die Freiheit entzogen ist, von vornherein verhindern soll. Zu diesem Zweck wird einerseits ein internationales
Beschluss: Landesvorstand
01.10.2004