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Beschluss des Landesparteitags vom 12. Mai 2012

12.05.2012
A 13 - Leistungsschutzrecht verhindern
Am 4. März 2012 hat der Koalitionsausschuss der schwarz-gelben Regierungskoalition im Bund auf Druck der Lobby der deutschen Printmedien beschlossen, ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage einführen zu wollen. Dabei geht es nicht – wie von den Printverlagen angedeutet – um eine rechtswidrige Übernahme von Presseartikeln. Nennenswerte Probleme mit Raubkopien, wie es sie in der Film- und Musikindustrie gibt, existieren in der Zeitungsbranche nicht. Schließlich werden die von einem Leistungsschutzrecht betroffenen Artikel ohnehin bereits kostenlos von den Verlagen ins Netz gestellt. Eine komplette oder absatzweise Übernahme von Presseartikeln ist bereits durch das Urheberrecht verboten. Sie bedürfte also keiner weiteren gesetzlichen Regelung. Betroffen sein sollen von einem Leistungsschutzrecht vielmehr Anbieter, die in Verbindung mit kurzen Zitaten auf Presseartikel verweisen. Laut Koalitionsbeschluss sollen „Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinen und News-Aggregatoren […] für die Verbreitung von Presseerzeugnissen“ zur Kasse gebeten werden. Das ist - bildhaft gesprochen - als müssten Zeitungsausträgerinnen und Zeitungsausträger die Verlage dafür entschädigen, dass sie ihre Zeitung austragen dürfen. Wo die Grenze zwischen gewerblichen Anbietern und privaten Anbietern (für die Zitate frei bleiben sollen) verläuft, wird aus dem Koalitionsbeschluss nicht klar. Es ist fraglich, ob eine klare Abgrenzung überhaupt möglich ist und ein Leistungsschutzrecht nicht auch kleinere Informationsmedien wie Weblogs treffen wird, deren Zitatrecht dadurch erheblich eingeschränkt würde. Eine derartige Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit ist nicht hinnehmbar. Ebenso schwer ist es, eine Abgrenzung der Profiteure eines Leistungsschutzrechts, der Anbieter von "Presseerzeugnissen", vorzunehmen. Soll aber auch hier jedes kleine Blog einbezogen werden, wird der bürokratische Aufwand der einzurichtenden Verwertungsgesellschaft in keinem Verhältnis zu dem zu erwartenden Erlös stehen. Als Rettung der Print-Presseverleger aus ihrer wirtschaftlich schwierigen Situation ist ein Leistungsschutz ebenso ungeeignet wie jeder andere Versuch, die freie Informationsverbreitung im Netz zu unterbinden. Stattdessen behindert es private und öffentlich-rechtliche Aktivitäten und ist ein Schritt, der das Internet von einem freien Informations- und Kommunikationsmedium in Richtung eines rein kommerziellen Netzes hin verändern wird. Wir lehnen deshalb die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage ab.