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Beschluss des Landesparteitages vom 25. September 2014

25.09.2014
A 16 - Kostenbeteiligung der DFL bei Risikospielen umsetzen
Kostenbeteiligung der DFL bei Risikospielen umsetzen

Die SPD verwahrt sich gegen die Versuche des Ligaverbandes (DFL) und des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), demokratisch gewählte Landesparlamente und Regierungen finanziell unter Druck zu setzten, um von ihnen unerwünschte Entscheidungen zu verhindern. Mit der Entscheidung, das Länderspiel der deutschen Nationalmannschaft gegen Gibraltar nicht in Bremen auszutragen und auch weitere Spiele nicht nach Bremen zu vergeben, haben DFL und DFB den Boden einer sachlich zu führenden Debatte verlassen. Das Vorgehen des Ligaverbandes und des DFB ist in einer demokratisch und rechtsstaatlich verfassten Gesellschaft verankerten Einrichtungen unwürdig. Die SPD fordert den DFB deshalb auf, seinen Beschluss, das Länderspiel der deutschen Nationalmannschaft gegen Gibraltar sowie zukünftige Spiele der deutschen Nationalmannschaft nicht in Bremen auszutragen, aufzuheben und damit auf den Boden einer sachlichen Debatte zurück-zukehren.

Die SPD unterstützt die Pläne des Bremer Senats, den Ligaverband zukünftig an den Polizeikosten bei so genannten Risikospielen zu beteili-gen. Bund und Ländern entstehen durch Spiele der 1. und 2. Fußballbundesliga erhebliche Kosten. In der Saison 2012/13 sind für Polizeieinsätze im Zusammenhang mit diesen Spielen bei den Ländern 1.274.302 Arbeitsstunden und beim Bund 481.888 Arbeitsstunden angefallen. Demnach sind statisch in den Ländern 980 und im Bund 371 Polizeibeamte ausschließlich im Zusammenhang mit Spielen der 1. und 2. Bundesliga tätig (vgl. Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze, Jahresbericht Fußball Saison 2012/13). Diese Ausgaben stehen für andere wichtige Aufgaben wie z. B. die Umsetzung der Inklusion im Schulbereich oder die Betreuung von Asylbewerbern nicht zur Verfügung. Gleichzeitig erzielte die Bundesliga nach eigener Angabe trotz stetig steigender Spielergehälter in den Spielzeiten 2010/11 bis 2012/2013 zusammen ei-nen Gewinn von mehr als 170 Millionen Euro (vgl. Bundesliga, Report 2014). Ungeachtet der wirtschaftlichen Bedeutung, die die Durchführung der Bundesligaspiele beispielsweise für die Gastronomie, für das Beherbergungsgewerbe und für Taxiunternehmen regional jeweils hat, erscheint eine Beteiligung des DFL an den Polizeikosten angesichts der Finanzknappheit der öffentlichen Hand erforderlich, soweit dies rechtlich möglich ist. Die Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit und des Bundesverfassungsgerichts werden zeigen, ob eine solche Beteiligung rechtlich zulässig ist.