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Beschluss des Landesparteitages vom 25. März 2017

25.03.2017
A 10 - Mindestlohn muss nachhaltig vor Armut schützen!
Der allgemeine Mindestlohn muss so erhöht werden und zukünftig regelmäßig so angepasst werden, dass ein Gehalt auf Mindestlohnniveau nach 45 Beitragsjahren unter Anrechnung aller Ausbildungszeiten wie z. B. Studium, Berufsausbildung und beruflicher Qualifizierung – auch in Zeiten der Erwerbstätigkeit für eine Rente oberhalb der Grundsicherung reicht.