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Beschluss des Landesparteitages vom 25.03.2006

25.03.2006
A 18 - Keine jugendfreien Softguns
Für den Erwerb von Softair-Waffen (Federdruckwaffen, AEG’s, Pistolen und Langwaffen), die eine Bewegungsenergie von max. 0,5 Joule erreichen, ist eine Altersgrenze von 18 Jahren festzulegen. Bei unsachgemäßer Bedienung sind alle Waffen dieser Sorte sehr gefährlich. Unter Expertinnen und Experten gelten diese Waffen als jugendgefährdende Gegenstände, die Jugendliche in ihrer Entwicklung gefährden können; zusätzlich fördern diese Gegenstände allgemein Aggressionen, Gewalt und Gewaltdarstellungen. Daher ist auch zu prüfen, ob diese Waffen nicht auch unter die kleine Waffenscheinpflicht fallen sollten.