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Beschluss des Landesparteitages vom 17. Februar 2007

17.02.2007
A 3 - Standards im Heimrecht sichern
Der Landesvorstand der SPD Bremen fordert den Senat der Freien Hansestadt Bremen auf, sicherzustellen, dass bei der anstehenden Neuerstellung eines Landesgesetzes zum Heimrecht die Standards des bisherigen Bundesgesetzes in keinem Fall unterschritten werden. Insbesondere dürfen die finanziellen Mittel nicht gekürzt und die Fachpersonalquote nicht reduziert werden. Pflege- und medizinische Behandlungsstandards sind zu erhalten und es ist sicherzustellen, dass in Pflege- und Wohnheimen kein ständiger Wechsel von Bezugspersonen stattfindet. Die Heimaufsicht darf nicht privatisiert werden. Einem Anpassungsdruck zum Negativen, der durch die Neufestlegung von Eckpunkten durch die Kommission der Bundesländer, die zu diesem Thema eingesetzt wurde, entstehen kann, darf nicht entsprochen werden. In der Neufassung des  Heimrechtes muss auch sichergestellt sein, dass kranke und pflegebedürftige Menschen in den neu gebildeten so genannten „Wohngemeinschaften“ adäquat betreut und gepflegt werden.