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Beschluss des Landesparteitages vom 12. April 2008

12.04.2008
A 11 - Girokonto auf Guthabenbasis für jedermann - wir brauchen eine verbindliche gesetzliche Regelung
Ein Girokonto ist heute eine unabdingbare Voraussetzung zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe. Eine gesetzliche Verpflichtung des Kreditgewerbes zur Führung von Girokonten (auch auf Guthabenbasis) besteht bisher jedoch nicht, da sich im Bundestag dazu bislang keine Mehrheit für eine solche Regelung gefunden hat. Ein immer größer werdender Teil der Verbraucher hat praktische Schwierigkeiten, den bargeldlosen Zahlungsverkehr über ein Girokonto eines Kreditinstituts abzuwickeln, wie dies nicht nur für Lohn- und als Empfänger, sondern auch für Arbeitslosengeld- und Sozialhilfeempfänger sowie für Insolvenzschuldner bei laufendem Verfahren  erforderlich ist. Nach Informationen aus den Sozialverbänden wie auch aus Schuldnerberatungsstellen können Bürgerinnen und Bürger, die über kein eigenes Konto verfügen, in vielen Fällen dieses Problem nur dadurch lösen, dass Familienangehörige oder Freunde ihre Konten für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs zur Verfügung stellen. Es liegt auf der Hand, dass eine solche Situation mit erheblichen Risiken verbunden ist und einer erheblichen Diskriminierung gleichkommt. Die öffentliche Auseinandersetzung hat bereits in den neunziger Jahren dazu geführt, dass die Verbände der Bankwirtschaft eine entsprechende Bereitschaftserklärung ("Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) von 1995 zum Girokonto für Jedermann") abgegeben haben, mit der eine freiwillige Lösung geschaffen wurde, um eine Intervention des Gesetzgebers zu vermeiden. Die Gerichte haben dieser Empfehlung eine Rechtsverbindlichkeit abgesprochen. Der Gesetzgeber ist daher aufgerufen, dafür zu sorgen, dass die mit einem Girokonto verbundene elementare Beteiligung am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben für Jedermann gesichert wird. Da die Arbeitgeber sich auf den bargeldlosen Zahlungsverkehr beschränken und dies in den Tarifverträgen auch verankert ist und da auch die Behörden für die Sozialleistungen den bargeldlosen Zahlungsverkehr praktizieren, ist die Ablehnung der Eröffnung eines Girokontos für die Betroffenen ein erhebliches Problem. Die Bundesregierung berichtet entsprechend der Entschließung des Deutschen Bundestages aus dem Jahre 2002 alle zwei Jahre über die Umsetzung der "Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) von 1995 zum Girokonto für Jedermann", mit der eine Lösung über eine Selbstbindung der Kreditwirtschaft erreicht werden sollte. Die Berichte der Bundesregierung machen deutlich, dass die Empfehlung nicht zu einer Lösung des Problems geführt hat. Sozial- und rechtspolitisch besteht dieses drängende Problem weiter, denn bundesweit sollen etwa 500.000 Bürgerinnen und Bürger nicht über ein Girokonto verfügen können. In dem jetzt vorliegenden vierten Bericht stellt die Bundesregierung fest, dass weiterhin Defizite in der Umsetzung der Empfehlung bestehen.  Wenn die  Wirtschaft seit mehr als mehr 10 Jahren nicht in der Lage gewesen ist, allen Bürgerinnen und Bürgern schnell und praktikabel die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen, muss der Gesetzgeber handeln. Vor diesem Hintergrund ist es dringend notwendig, endlich eine gesetzliche Regelung einzuführen, um die Kreditinstitute zu verpflichten, für Jedermann ein Girokonto auf Guthabenbasis (ohne die Möglichkeit einer Kontoüberziehung) zu führen. Dabei geht es vor allem darum, dass wiederkehrende Leistungen im Rahmen der Daseinsvorsorge und andere laufende Zahlungen auf ein solches Konto fließen können. Die bisherige Praxis der Kreditinstitute hat gezeigt, dass trotz  der „ Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses von 1995  zum Girokonto für Jedermann“ eine Lösung des Problems nicht in Sicht ist. Die SPD spricht sich daher dafür aus, eine verbindliche bundesgesetzliche Regelung einzuführen, wie sie bereits auch in einigen anderen europäischen Ländern geschaffen wurde. Nur auf diesem Wege wird eine dauerhafte Lösung des Problems möglich sein.