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Beschluss des Landesparteitages vom 06.12.2023

06.12.2023

Beschluss A 15 - Jugendarbeit ausfinanzieren – Budgets aufstocken

 

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. So steht es im SGBXIII. Ein essenzieller Bestandteil zur Verwirklichung und Sicherung dieses Rechtes ist die Jugendhilfe.

Die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) und die Jugendverbandsarbeit sind zentrale Institutionen für junge Menschen und die ganze Gesellschaft. Beide Bereiche ergänzen sich in ihrer Zielsetzung, junge Menschen dabei zu unterstützen, zu selbstbestimmten und verantwortungsbewussten Bürger*innen zu werden, jedoch mit unterschiedlichen Ansätzen und Schwerpunkten. Gemeinsam haben sie ihre Abhängigkeit von öffentlichen Zuwendungen für ihre Arbeit und infolgedessen, dass ihre bisherige, prekäre Konstitution durch Kostensteigerungen bei gleichbleibenden Zuwendungen insgesamt gefährdet ist.

Die OKJA bietet jungen Menschen Rückzugsorte sowie Räume zur persönlichen Entwicklung, Bildung und Sicherheit, und unterstützt sie dabei, zu eigenständigen, verantwortungsbewussten Bürger*innen heranzuwachsen. Die Fachkräfte in diesem Bereich leisten wichtige Unterstützung bei alltäglichen Herausforderungen, wie etwa in schulischen, familiären oder gesellschaftlichen Belangen. Jugendfreizeitheime sind für viele Jugendliche ein zweites Zuhause und ein wichtiger Rückzugsraum. Gleichzeitig sichern sie sozialpädagogischen Zugang zu jungen Menschen, die ansonsten für Unterstützungsangebote kaum erreichbar wären. Dabei ist wichtig zu betonen, dass offene Kinder- und Jugendarbeit auch gleichzeitig immer Präventionsarbeit bedeutet und die entstehenden Kosten hierbei stets geringer sind, als vergleichsweise im Nachhinein entstehende Handlungsbedarfe im Bereich der Jugendhilfe.

Die Jugendverbandsarbeit fördert durch eine Vielzahl von Aktivitäten und Programmen Gemeinschaft, soziales Engagement und persönliche Verantwortung. In den Verbänden lernen Jugendliche, sich aktiv in die Gesellschaft einzubringen, Teamarbeit zu schätzen und Verantwortung zu übernehmen. Sie bietet einen Rahmen, in dem Jugendliche ihre Interessen und Talente entdecken und weiterentwickeln können, während sie gleichzeitig wichtige Werte wie Toleranz, Respekt und demokratisches Handeln verinnerlichen. Die Jugendverbandsarbeit ist somit ein unverzichtbarer Bestandteil der Persönlichkeitsentwicklung und der Förderung von bürgerschaftlichem Engagement unter jungen Menschen. Die strukturellen Probleme der Kinder- und Jugendarbeit sind längst bekannt. Bereits in der Vergangenheit wurden die Finanzierungssystematiken, die prekären Arbeitsbedingungen und die fehlenden Perspektiven sowohl in der OKJA, als auch in der Jugendverbandsarbeit kritisiert. Der Bremer Jugendbericht, sowie der ‘Vorschlag für eine zukunftsfähige Jugendverbandsarbeit’ des Bremer Jugendrings von Anfang 2023 zeigen diese Probleme erneut gebündelt auf. Durch verschärfte Haushaltszwänge droht nun auch eine Verschärfung der Probleme: Trotz der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen, wie Inflation, Tariferhöhungen und gestiegenen Energiekosten, sieht der Haushaltsplan 2023 für Bremen keine Aufstockung der bisherigen Mittel vor. Diese finanzielle Stagnation führt dazu, dass zahlreiche Einrichtungen gezwungen sind, ihr Angebot zu reduzieren, die Öffnungszeiten zu verkürzen oder im schlimmsten Fall sogar zu schließen. Um ihre Arbeit im aktuellen Umfang fortzuführen, benötigen die Träger jedoch zusätzliche finanzielle Unterstützung und langfristige Planungssicherheit. Nur so können sie auch in Zukunft für die Kinder und Jugendlichen da sein und ein abwechslungsreiches Programm anbieten.

Der Parteitag fordert den Senat und die SPD-Bürgerschaftsfraktion auf:

  • eine auskömmliche Finanzierung der Angebote der OKJA und der Jugendverbandsarbeit langfristig sicherzustellen und damit im KOA-Vertrag vereinbarten Ziele im Rahmen der Haushaltsverhandlungen durchzusetzen.
  • sich dafür einzusetzen, den Schließung von Einrichtungen entgegenzuwirken
  • mögliche Personaleinsparungen durch eine ausreichende finanzielle Unterstützung zu verhindern

Beschluss: