Seitenpfad:

Beschluss des Landesparteitages vom 21. April 2018

26.04.2018

B 07 - Erhöhung des Mindestlohnes auf mindestens 12 Euro pro Stunde

Der gesetzliche Mindestlohn muss unverzüglich auf einen Betrag von mindestens 12,00 Euro pro Stunde angehoben werden. Da Mindestlohnfragen nicht im Koalitionsvertrag angesprochen werden, kann es von Seiten der Bundestagsfraktion unterstützt durch das künftig sozialdemokratisch ge-führte Bundesministerium eine entsprechende Initiative geben.

Dabei ist sicherzustellen, dass ausnahmslos alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unter das Gesetz fallen, auch diesen Lohn erhalten.