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Beschluss des Landesparteitages vom 12.06.2021

12.06.2021

Beschluss A 09 - Keine Dividenden auf Staatskosten

Unternehmen, die im laufenden oder vorherigen Geschäftsjahr staatliche Unterstützung erhalten haben, sollen vor der Ausschüttung von Dividenden zunächst erhaltene Hilfen zurückzahlen. Dies ist in der aktuellen Krise für steuerfinanzierte Hilfen von der SPD in der Bundesregierung durchgesetzt worden und soll als Prinzip erhalten bleiben. Soweit es sich um Kurzarbeitergeld handelt, soll aber künftig vorrangig auch die Kompensation der Lohneinbußen der Arbeitnehmer:innen erfolgen, bevor Dividenden ausgeschüttet werden.

Staatliche Unterstützung von Einzelunternehmen relevanter Größe soll in Zukunft grundsätzlich nur mit einer aktiven Beteiligung am Unternehmen einhergehen. Gelder für Kurzarbeit sind hiervon ausgenommen.