Beschluss des Landesvorstandes vom 01.11.2020
01.11.2020
Um eine sozial-ökologische Stadtentwicklung zu gewährleisten, fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die SPD-Bürgerschaftsfraktion auf, sich dafür einzusetzen, dass:
- stadteigene Grundstücke grundsätzlich nicht mehr verkauft, sondern nur noch in Erbbaurecht vergeben werden,
- bei Schaffung von Baurecht ein Optionsrecht der Stadt, , die Flächen selbst zu erwerben, geprüft und ggf ausgeübt wird (liegenschaftliche Partizipation; analog zum Vorgehen der Stadt Münster),
- die bundes- und landesrechtlichen sowie die finanziellen Möglichkeiten zur Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts erweitert werden und ein solches Vorkaufsrecht auch tatsächlich ausgeübt wird,
- untätige Grundstückseigentümer konsequent unter Druck gesetzt werden