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Beschluss des Landesvorstandes vom 01.11.2020

01.11.2020

Koalitionsvertrag umsetzen: Ausbildungsumlage als Zukunftsfonds realisieren

 

In der Corona-Krise wird deutlich, dass viele Betriebe die Anzahl ihrer Ausbildungsplätze weiter reduzieren oder nicht besetzen. Allerdings gibt es auch zahlreiche Unternehmen, die mit gutem Beispiel vorangehen, ihrer Verantwortung gerecht werden und weiterhin ausbilden.

Auf die Corona-Folgen am Ausbildungsmarkt haben Bundes- und Landesregierung mit eigenen Programmen zur Stabilisierung und Förderung von Ausbildungsverhältnissen reagiert. Damit wurden einerseits zusätzliche Anreize für Betriebe zum Erhalt und Angebot von Ausbildungsplätzen geschaffen, andererseits Maßnahmen zur Stärkung der Verbundausbildung und zum Ausbau der außerbetrieblichen Ausbildung mit dem Ziel des späteren Übergangs in betriebliche Ausbildung gesetzt. Insgesamt vergrößert sich aber die Ausbildungsplatzlücke weiter.

Daher ist es wichtig, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Umlagefinanzierung auch tatsächlich umzusetzen und in dieser Legislaturperiode einzuführen.

Dabei muss Folgendes berücksichtigt werden:

Die Umlage ist kein Bestrafungs- oder Bussgeld-Instrument, sondern dient der Stärkung des dualen Ausbildungssystems, da die Ausbildungskosten solidarisch zwischen den Betrieben aufgeteilt werden. Dies ist im Interesse aller Unternehmen, da der Bedarf an Fachkräften im demografischen und technologischen Wandel weiter steigen wird und die Finanzierung der Ausbildungsinvestitionen nicht nur von den ausbildenden Betrieben getragen werden sollte. Neben einer Kompensation der Ausbildungskosten sollte mit der Umlage zudem ein Unterstützungssystem für Betriebe und Auszubildende etabliert werden. Durch solch ein Unterstützungssystem soll der Ausbildungserfolg vor dem Hintergrund einer Vielzahl vorzeitig gelöster Ausbildungsverträge und nicht bestandener Abschlussprüfungen gesichert werden.

Das neue Unterstützungsnetzwerk für Auszubildende und Betriebe soll unabhängig, neutral und an den Berufsschulen leicht erreichbar sein. Damit wird die Ausbildungsqualität erhöht und die Infrastruktur im Berufsbildungssystem weiterentwickelt.

Davon profitieren insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, die diese Struktur nicht eigenständig vorhalten können. Bei der Ausbildungsumlage handelt es sich also um einen Zukunftsfonds für duale Ausbildung, von dem Betriebe, Auszubildende und Gesellschaft profitieren.

Im Koalitionsvertrag ist die Einsetzung einer Kommission mit dem Ziel der Entwicklung eines Umlagemodells vereinbart worden. Diese Kommission muss nun schnellstmöglich eingesetzt werden. Bei der Konzeptentwicklung sind die Sozialpartner, insbesondere die Gewerkschaften, einzubinden. Bei der Konzeptentwicklung ist zu berückischtigen, allgemeinverbindliche tarifliche Lösungen weiterhin möglich sind, wie es im Bau-Hauptgewerbe bereits der Fall ist.