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Beschluss des Landesvorstands vom 19.11.2021

19.11.2021

Den Worten müssen Taten folgen – Den Ausbau von regenerativen Energien
beschleunigen

 

Industrie und Wirtschaft müssen möglichst bald Richtung Klimaneutralität umgestaltet werden – weltweit, in Deutschland und in Bremen. Die notwendigen Weichenstellungen sind jetzt zu treffen.

Der klimaneutrale Umbau der Wirtschaft und Gesellschaft wird nur möglich sein, wenn die regenerative Energieerzeugung drastisch und möglichst rasch ausgebaut wird. Bisher wird in Deutschland nur rund die Hälfte der Stromerzeugung mit regenerativen Energieträgern erzeugt. Um in Bremen und Deutschland klimaneutral zu werden, müssen aber nicht nur die bisherige Stromerzeugung vollständig auf regenerative Energieträger umgestellt werden. Es muss zusätzlich in erheblichem Umfang Strom regenerativ erzeugt werden, um die Energiebedarfe im Verkehr, im Gebäudesektor, in der Industrie sowie zur Erzeugung von grünem Wasserstoff decken zu können. Die Annahmen für diesen zusätzlichen Bedarfschwanken zwischen dem 3- bis 5-fachen des heutigen Produktionsvolumens.

Auch wenn alle Möglichkeiten zur Energieeinsparung konsequent ausgenutzt werden, wird der Bedarf an regenerativ erzeugtem Strom in den nächsten Jahrzehnten drastisch steigen, weit über die bisherigen Vorhersagen des Bundeswirtschaftsministeriums hinaus. Das bedeutet: Auch das Land Bremen wird seine diesbezüglichen Anstrengungen erheblich verstärken müssen.

Der Koalitionsvertrag der rot-grün-roten Regierung in Bremen für die Jahre 2019 bis 2023 enthält hierfür wichtige Zielsetzungen:

a)zur Windenergie:

„Wir werden die Windenergieerzeugung in Bremen weiter ausbauen und dafür Repowering ermöglichen sowie neue Standorte in Gewerbegebieten prüfen. … Wir werden prüfen, ob die Windenergieanlagen und deren Repowering in der Nachbarschaft der Stahlwerke für ein Modellprojekt zur Herstellung von Wasserstoff als Grundstoff für die Stahlherstellung bilden und hierfür Drittmittel eingeworben werden können.“

b) zur Solarenergie:

Wir werden die Ausbauzahlen für Photovoltaik im Rahmen eines Landesprogramms Solar Cities festlegen. (…) Wir werden alle geeigneten öffentlichen Dächer mit Photovoltaikanlagen ausrüsten, wo dies wirtschaftlich rentabel ist.“

Die SPD Landesorganisation muss jedoch feststellen, dass die Umsetzung des Ausbaus regenerativer Energien derzeit noch weit hinter den selbstgesteckten Zielen zurückbleibt. Den Worten folgen nur unzureichende Taten.

Deshalb fordern wir:

a) Windenergie

Die Kapazitäten für Wind-Energie sind aktuell etwa zur Hälfte ausgeschöpft. Das Land Bremen liegt damit in der Nutzung der Windenergie im Verhältnis zur vorhandenen Fläche bundesweit sehr gut. Allerdings besteht wegen der auslaufenden Förderung für einige Anlagen im Rahmen des EEG, wegen Erreichung der technischen Lebensdauer einiger Windanlagen, aber auch wegen einer möglichen Unvereinbarkeit mit einer zukünftigen Nutzung der bisher genutzten Flächen für Gewerbe bis zum Jahr 2030, die Gefahr, dass sich diese Kapazitäten um 25 % (etwa 50 MW) reduzieren.

Eine Reduzierung der Windenergienutzung im Land Bremen ist angesichts des steigenden Bedarfes regenerativer Energie in Bremen, Bremerhaven und für die klimaneutrale Transformation unserer Industrie nicht akzeptabel. Wir fordern den Senat daher auf:

  • möglichst keine der bestehenden Windanlagen abzubauen, sondern durch Repowering an den bestehenden Standorten die Kapazitäten zur regenerativen Stromerzeugung auszubauen;
  • wenn Windenergieanlagen dennoch abgebaut werden müssen, sollten zwingend an anderen Standorten Windanlagen mit mindestens der gleichen Produktionskapazität aufgebaut werden.
  • Der Senat ist darüber hinaus aufgefordert, zusätzliche Standorte im Land Bremen für den Bau Windanlagen auszuweisen. Bis 2025 ist zu konkretisieren, an welchen Standorten weitere Kapazitäten zur Erzeugung von Windenergie erschlossen werden können.
  • Darüber hinaus sollte der Senat Kooperationen mit umliegenden Gemeinden ausloten, um dort Windanlagen auszuweisen, deren Stromerzeugung in Bremen genutzt werden kann.

b)Solar City

Die Installation von Solar-Anlagen auf öffentlichen Gebäudebestand bleibt weit hinter den Anforderungen und Beschlüssen des Senats zurück. Die zu Recht anspruchsvollen Ausbauziele müssen endlich mit einer ambitionierten Umsetzungsstrategie untermauert werden. Von 2019 bis 2021 wurde gerade einmal ein öffentliches Gebäude mit Solaranlagen ausgestattet. Auch im Bericht vom 7. Oktober 2021 zur Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses Solar Cities vom Juni 2020 gibt das zuständige Ressort keine konkrete Auskunft, auf welchen öffentlichen Dächern und öffentlichen Flächen Solaranlagen bis zum Ende der Legislaturperiode 2023 installiert werden. Die SPD LO Bremen stellt daher fest und fordert:

  • Die Installation von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden muss deutlich beschleunigt werden. Das bisherige Ausbautempo wird den klimapolitischen Anforderungen nicht gerecht. Wir erwarten, dass die Realisierung von Solaranlagen auf allen identifizierten, geeigneten öffentlichen Dächer möglichst bis zum Ende der Legislaturperiode erfolgt.

Konkret heißt das, dass bei allen zukünftigen Neubauten und in einem zweiten Schritt auch im Bestand (so, denn die Dachfläche vollständig erneuert wird) alle geeigneten Dachflächen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Zumutbarkeit, technischer Möglichkeiten und bestehender öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen mit Solaranlagen ausgestattet werden. Dazu sind rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen sowie Planungsrecht, städtebauliche Verträge und Erbpachtverträge zu nutzen.

  • Wir fordern zudem den Senator für Finanzen auf, ein Finanzierungsmodell zu entwickeln, damit alle geeigneten Dächer der öffentlichen Hand beschleunigt mit Solaranlagen ausgestattet werden können. Da viele Gebäude gleichzeitig umfassender, auch energetisch, saniert werden müssen, muss das Finanzierungsmodell auch geeignet sein, diese Bedarfe zu decken.
  • Bisher sind zahlreiche geeignete öffentliche Freiflächen für großdimensionierte Solaranlagen identifiziert worden. Der Senat wird aufgefordert, darzulegen, welche dieser Flächen noch in dieser Legislaturperiode mit Solaranlagen ausgestattet wird.
  • Der Senat soll seine Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die GEWOBA, BreBau und StäWoG sowie auf landeseigne und städtische Unternehmen verstärkt nutzen, um auch dort so rasch wie möglich alle geeigneten Dächer mit Solaranlagen auszustatten. Es soll daraufhin gewirkt werden, jeweils eine konkrete Umsetzungsplanung bis zum Jahr 2030 zu erstellen. Zudem soll bis Mitte 2022 dargelegt werden, ob und welche großflächigen Parkplätze mit Solaranlagen überdacht werden können.

Ebenso sind die Anstrengungen zur Unterstützung der Nutzung privater Dächer für Solaranlagen zu verstärken:

  • Der Senat sollte dafür sorgen, dass zeitnah eine grundsätzliche Solarpflicht für Neubauten bundesgesetzlich eingeführt wird, verbunden mit einer angemessenen finanziellen Förderung durch den Bund.
  • Der Senat sollte sich ferner dafür einsetzen, dass im Bereich der PV-Nutzung bei privaten Bestandsgebäuden Erschwernisse (Gewerbesteuerpflichtigkeit bei Einspeisungen ins öffentliche Netz) durch behindernde gesetzliche Regelungen des Bundes zeitnah zurückgenommen werden und dass Rahmenbedingungen geschaffen werden, die private Eigentümer zur PV-Nutzung anreizen.